Erklärung zur Barrierefreiheit

Die DAV Summit Club GmbH als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Diese Erklärung basiert auf den Anforderungen des § 12a Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie ergänzend auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gemäß der EU-Richtlinie 2019/882.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist nur teilweise barrierefrei. Sie entspricht teilweise den Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der harmonisierten Norm EN 301 549.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind trotz unserer Bemühungen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Tastaturbedienbarkeit und Fokus
    Die Suchmaske auf der Startseite ist nur eingeschränkt per Tastatur bedienbar. Alternativ kann hier der Filter auf der Suchseite verwendet werden.
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder und Grafiken
    Vereinzeilte Bilder, Icons und Logos enthalten keine eindeutig beschreibenden Alternativtexte.
  • Nicht barrierefreie Formulare
    Eingabefelder sind vereinzelt nicht korrekt beschriftet (fehlende label-Zuweisung).
  • Nicht barrierefreie PDF-Downloads
    Viele PDF-Dateien entsprechen nicht den Anforderungen der EN 301 549 bzw. PDF/UA.
  • Karten und eingebettete Inhalte (z. B. Google Maps)
    Diese sind für Screenreader nicht zugänglich und nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.

Begründung für Ausnahmen

Einige der genannten Barrieren bestehen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 12a Abs. 6 BGG bzw. § 13 BFSG. Dies betrifft insbesondere ältere PDF-Dokumente, bei denen eine nachträgliche Anpassung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

Evaluationsmethode

Die Website wurde im Juni 2025 anhand folgender Verfahren auf Barrierefreiheit geprüft:

  • Automatisierte Analyse mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, um technische Barrieren, wie fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste oder fehlerhafte Strukturelemente zu identifizieren.
  • Manuelle Überprüfung durch interne Fachkräfte hinsichtlich semantischer HTML-Struktur,
  • Tastaturbedienbarkeit, Navigationslogik und nutzerfreundlicher Darstellung auf verschiedenen Endgeräten.

Die Überprüfung wurde eigenständig durch den Website-Betreiber durchgeführt.

Geplante Verbesserungen

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit und streben an, folgende Maßnahmen bis Ende 2025 umzusetzen:

  • Umstellung auf barrierefreie PDF-Vorlagen,
  • Schulung von Redakteur*innen zum barrierefreien Content,
  • vollständige WCAG-2.1-Auditierung (AA) bis Q4/2025.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

DAV Summit Club GmbH
Anni-Albers-Straße 7
80807 München

E-Mail: info@dav-summit-club.de
Tel: +49 089 64240 0
Fax: +49 89 64240 100

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt auf Basis einer Selbstbewertung durch die verantwortliche Organisation.

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