Grundlage des Angebots von DAV Summit Club und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von DAV Summit Club für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
Die von DAV Summit Club gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist die Buchung für die bestätigten Reiseteilnehmer (nachfolgend als „Reisende“ bezeichnet) und für uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung einschließlich Sicherungsschein ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig.
Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Restbetrag spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, in keinem Fall jedoch vor dem Zeitpunkt, zu dem feststeht, dass der DAV Summit Club die Reise nicht mehr wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absagen kann (siehe Ziffer 5). Die Unterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt.
Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten obwohl der DAV Summit Club zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, der DAV Summit Club seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der DAV Summit Club berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
Der DAV Summit Club weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.